1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Leistungen der Narimpex AG (nachfolgend „Narimpex“), SAH Alpenkräuter AG (nachfolgend „SAH“) oder Alta Terra AG (nachfolgend „Alta Terra“), es sei denn der Vertrag kommt über die Webshops der Firmen SAH oder Alta Terra zustande. In diesem Fall gelten die Bestimmungen der „Webshop AGB SAH“ der SAH oder die „Webshop AGB Alta Terra“ der Alta Terra. Wenn nicht anders vermerkt gelten die AGB für Narimpex auch für SAH und Alta Terra.
Die AGB der Narimpex gelten, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien getroffen wurden oder schriftliche Vorbehalte angebracht wurden. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der Narimpex schriftlich bestätigt wurden. Wird ein Vertrag abgeschlossen und der Kunde legt ebenfalls AGBs vor, gelten die übereinstimmenden Punkte während in Bezug auf die abweichenden Bestandteile eine schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
1.2 Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Alle Angebote der Narimpex, SAH und Alta Terra, insbesondere solche in Preislisten, Katalogen, Verkaufsunterlagen oder im Internet sind unverbindliche und freibleibende Richtpreise. Sie haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um schriftlich erstellte Angebote handelt.
2.2 Ein Vertrag mit dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde die Annahme des Angebots schriftlich, telefonisch, per Fax, Email oder in persönlichem Gespräch erklärt.
2.3 Narimpex behält sich vor, von der Verkaufsbestätigung abzuweichen, wenn es die Einhaltung zwingender rechtlicher Normen erfordert.
2.4 Auf Vertragsunterlagen enthaltene Mass-und Gewichtsangaben gelten annähernd, wenn sie nicht von der Narimpex als verbindlich bezeichnet werden.
3. Preisrelevante Fremdeinflüsse
Muss die Narimpex für die zu liefernde Ware ohne ihr Verschulden mehr Aufwendungen leisten, als ihr zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt waren, so gehen diese zusätzlichen Kosten vollumfänglich zu Lasten des Käufers. Es handelt sich zum Beispiel um behördliche und amtliche Massnahmen (Wie Änderung von Zolltarifen, Steuern, Abgaben und Gebühren und anderes mehr).
4. Lieferbedingungen
4.1 In der Verkaufsbestätigung erwähnte Liefertermine gelten nur annähernd, es sei denn die Termine sind im Vertrag ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
4.2 Auftragsänderungen haben die Aufhebung der zuvor festgelegten Termine zur Folge.
4.3 Das Einhalten der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtung des Kunden voraus, insbesondere die Leistung der vereinbarten Anzahlung und das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Unterlagen, Materialien und anderes mehr, die die Ausführung des Vertrages erfordern.
4.4 In Fällen von Lieferbeeinträchtigungen durch höhere Gewalt wie beispielsweise Naturereignisse, behördliche Massnahmen, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen, Krieg, Aufruhr, Arbeitskonflikte, erhebliche Betriebsstörungen, Epidemien oder ähnlichem, verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen in angemessenem Umfang.
4.5 Besteht das Leistungshindernis länger als drei Monate, so können beide Parteien vom Kaufvertrag zurücktreten.
4.6 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
4.7 Narimpex übernimmt keine Verantwortung für Leerfahrten und Kosten wenn vom Kunden Lastwagen zur Ladung beordert werden, bevor die Ware zur Abfuhr bereitgestellt worden ist.
5. Transport, Gefahrenübergang, Abnahmeverzug
Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz des Verkäufers (INCOTERMS 2000: EXW [ab Werk]).
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Ware vom Verkäufer auf den Käufer über.
6. Preise, Zahlungsbedingungen
6.1 Massgeblich sind die Preise der Auftragsbestätigung zuzüglich der Mehrwertsteuer. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Verpackung und Frachtspesen an den Erfüllungsort, soweit vereinbart.
6.2 Lieferungen und Leistungen, für die nicht im Voraus schriftliche Preise vereinbart wurden, werden zu den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreisen der Narimpex in Rechnung gestellt.
6.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Zahlungen spätestens innerhalb 10 Tagen vom Rechnungsdatum oder innerhalb der auf der Rechnung gewährten Zahlungsfrist in bar und ohne jeden Abzug zu begleichen. Der Käufer fällt bei Missachtung dieser Zahlungsfrist automatisch mit oder ohne Mahnung in Verzug wobei ein branchenüblicher Verzugszins von monatlich 0.5% geschuldet ist.
6.4 Verrechnungen und Rückbehalte des Käufers sind nur zulässig, wenn sie von der Narimpex schriftlich anerkannt sind.
6.5 Befindet sich ein Käufer mit mehreren Rechnungen im Verzug, wird zunächst die fällige, unter mehreren fälligen die jeweils ältere Schuld getilgt. Befindet sich der Käufer mit mindestens einer Zahlung für eine Lieferung im Verzug, so ist die Narimpex berechtigt, weitere Lieferungen zurückzubehalten, bis die offenstehenden Rechnungen vollumfänglich beglichen sind.
6.6 Die Narimpex behält sich das Recht vor, jederzeit entgegen der vertraglichen Zahlungsbedingungen Ware nur gegen Vorauszahlung zu liefern.
7. Gewährleistung
7.1 Mängel sind der Narimpex unverzüglich nach Entgegennahme der Ware am Erfüllungsort anzuzeigen.
7.2 Soweit die innere Beschaffenheit der Ware durch besondere Untersuchungen durch anerkannte Labors festzustellen ist, verlängert sich die Frist zur Mängelrüge um für die besondere, unverzüglich zu veranlassende Untersuchung bei ordnungsgemässem Geschäftsgang erforderliche Zeit, jedoch nicht über 20 Geschäftstage hinaus.
7.3 Die Narimpex anerkennt keine Kosten für die vom Kunden in Auftrag gegebenen Analysen.
8. Haftungsausschluss
8.1 Die Narimpex haftet ausschliesslich für Schäden, welche auf der Verletzung einer ihr obliegenden vertraglichen Pflicht beruhen, oder wenn sie diese grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
8.2 Die Narimpex haftet in keinem Fall für allfällige Folgeschäden.
8.3 Die maximal zu entrichtende Schadenssumme ist auf den als Kaufpreis vereinbarten Betrag der betroffenen Lieferung beschränkt.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
9.1 Die AGB beruhen auf Schweizer Recht insbesondere den Bestimmungen des Obligationenrechts (OR Art. 184 ff).
9.2 Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sowie dem zugehörigen Vertrag gilt als Gerichtsstand der Sitz der Narimpex. Die Narimpex behält sich das Recht vor, am Sitz des Kunden zu klagen.